Schraubenwerke Meusel GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schraubenwerke Meusel GmbH & Co. KG

I. Angebot

Die im Angebot genannten Preise und Lieferzeiten sind freibleibend. An unseren Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentumsrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

II. Auftragsbestätigung

Nach Erhalt eines Auftrages schicken wir unsere Auftragsbestätigung an den Kunden. Diese ist maßgeblich für alle Details der Lieferung, wie z.B. Preise, Artikel, Mengen etc. Durch die Annahme der Auftragsbestätigung ist der Kaufvertrag entstanden. Nebenabreden und Änderungen bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung.

III. Preise und Zahlungen

1) Unsere Preise sind in Euro, gelten ab Werk, einschließlich Verpackung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

2) Die Preise und Nebenkosten sind unter Zugrundelegung der derzeitigen Kostenfaktoren ermittelt worden. Erfolgt bis zur endgültigen Lieferung eine Änderung dieser Faktoren, behalten wir uns eine Berichtigung der Preise und Nebenkosten vor.

3) Zahlungen haben sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu erfolgen, sofern keine anderen Vereinbarungen (z.B. Vorauszahlung, Nachnahme, Bankinkasso, Akkreditiv) getroffen wurden.

IV. Entwicklungen, Werkzeuge und Materialien

1) Alle für unsere Produktion benötigten Werkzeuge und Materialien, die wir im Auftrag unserer Kunden anfertigen oder beschaffen sind unser Eigentum, auch dann, wenn die Kunden anteilige Werkzeugkosten an uns gezahlt haben.

2) Ein Alleinbezugsrecht kann nicht gewährt werden, wenn ein Auftraggeber nur anteilige Werkzeugkosten gezahlt hat.

3) Zahlt ein Kunde die vollen Entwicklungs- und Herstellkosten steht ihm das Eigentum an diesem Werkzeug, sowie das Alleinbezugsrecht der daraus gefertigten Artikel zu.

4) Wenn Entwicklungen nach Angaben des Kunden durchgeführt werden, überprüfen wir nicht, ob bestehende Patente verletzt werden. Wir lehnen alle derartigen Ansprüche ab.

V. Lieferzeit

1) Die Lieferzeit beginnt mit dem Absenden der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor dem Erhalt der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Freigaben, sowie vor Eingang einer vereinbarten Zahlung (Vorauszahlung, Teilzahlung, Akkreditiv).

2) Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.

3) Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen. Dies gilt auch wenn solche Umstände bei Unterlieferanten auftreten. Beginn und Ende solcher Hindernisse werden wir dem Kunden in wichtigen Fällen mitteilen. Ansprüche des Kunden bei Lieferverzögerungen oder bei Verzögerungen, die sich durch unvorhergesehene Hindernisse nicht vermeiden lassen, müssen wir grundsätzlich ablehnen.

4) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus

VI. Gefahrenübergang und Entgegennahme

1) Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware an den Kunden über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn wir andere Leistungen, z.B. die Kosten für Versand oder Anfuhr übernommen haben.

2) Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte aus Abschnitt VIII entgegenzunehmen.

3) Teillieferungen sind zulässig.

VII. Eigentumsvorbehalt

1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware und anderen Leistungen bis zur Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns vor.

2) Der Kunde darf die Ware bis zur Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.

3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet, auch wenn diese weiterverarbeitet oder- verkauft wurde.

4) Die Beanspruchung des Eigentumsvorbehaltes durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

VIII. Gewährleistung

1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen der Ware in seinem Werk zu untersuchen und etwaige Mängel sofort schriftlich bekannt zu geben (§ 377 HGB).

2) Das Datum des Eintreffens der Ware im Werk des Kunden muss auf Verlangen nachgewiesen werden können.

3) Bei nachweislichen Mängeln beschränkt sich unsere Haftung unter Ausschluss von jeglichen Schadensersatzansprüchen irgendwelcher Art, nach unserer Wahl auf kostenlose Ersatzlieferung oder Rückerstattung des Kaufpreises.

4) Gewährleistungsansprüche werden nur bei üblichem Einsatzzweck sowie -häufigkeit bis längstens für 12 Monate anerkannt.

5) Es wird keine Gewähr von uns übernommen für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung durch den Kunden oder durch Dritte auftreten.

6) Für Artikel, die aus bereit gestellten Formen oder Materialien gefertigt werden, müssen gesonderte Vereinbarungen getroffen werden, da wir keine Gewährleistungsansprüche für die Maßhaltigkeit und die Funktion der Formen oder Materialien  übernommen haben.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

1) Erfüllungsort für die Lieferungen der Ware und alle anderen gegenseitigen Ansprüche ist Hannover.

2) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das zuständige Gericht des Lieferers anzurufen. Es gilt in jedem Fall deutsches Recht.

überarbeitet Langenhagen, 06. Januar 2012 - oh

Schraubenwerke Meusel GmbH & Co. KG
Dünnenriede 5 / 7
30853 Langenhagen

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